• LKW-Fahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
• Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
• 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW-Fahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
• Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag)
aufgeteilt werden.
• § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation
abzuschließen ist.
• Der Weiterbildungslehrgang umfasst 5 Module, wobei jedes Modul in einem Fünf-Jahres-Zyklus jeweils einmal nachzuweisen ist.
Die fünf Module sind:
• Modul 1 LKW: Eco-Training
• Modul 2 LKW: (Sozial-) Vorschriften für den Güterverkehr
• Modul 3 LKW: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
• Modul 4 LKW: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
• Modul 5 LKW: Ladungssicherung
Anmeldung
Die Anmeldung zu einem Ferienkurs ist jederzeit möglich. Unter folgenden Kontaktdaten kannst Du uns erreichen. Zusätzlich hast du die Möglichkeit unser Kontaktformular nutzen. Teile uns einfach deine Kontaktdaten mit und wir melden uns bei dir.
Telefon: +49 (0) 172 888 24 86
WhatsApp: +49 (0) 172 888 24 86
E-Mail: fgzingenieurbuero@t-online.de